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Teilnahmebedingungen (ab 01.01.2025)
Beginn und Laufzeit der Grundkurse werden von der Schulleitung festgelegt. Gleiches gilt für Sonderkurse (z.B. ZusammenSpiel Musik). Eine Kündigung vor dem Kursende ist nur in Ausnahmefällen möglich.
2. Die Entgeltordnung wird vom Vorstand festgesetzt. Die jeweils gültige Fassung ist Teil des Unterrichtsvertrages. Das Entgelt wird monatlich vom Konto des Zahlungspflichtigen per Bankeinzug abgebucht.
3. Die Musikschule garantiert für den zu zahlenden Jahresbeitrag mindestens 36 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr. Während der hessischen Schulferien (einschließlich beweglicher Ferientage) sowie an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.
4.a Belegen zwei und mehr Familienmitglieder ein Fach im Instrumental-/Gesangsunterricht, ermäßigt sich das Entgelt insgesamt um 5%.
Belegt ein Schüler/eine Schülerin zwei und mehr Fächer im Instrumental-/Gesangsunterricht, ermäßigt sich das Entgelt insgesamt um 5%.
Ermäßigungen können nicht kumuliert werden. Erwachsene Schüler/Schülerinnen werden nicht berücksichtigt.
4.b In sozialen Härtefällen kann eine teilweise Entgeltsbefreiung erfolgen. Der Antrag des Schülers/der Schülerin bzw. der Erziehungsberechtigten ist mit den entsprechenden Nachweisen schriftlich an den Vorstand der Musikschule zu richten. Über den Antrag und die Höhe der Ermäßigung entscheidet der geschäftsführende Vorstand. Die Sozialermäßigung ist zeitlich befristet. Eine Verlängerung ist möglich.
5. Von Schülern/Schülerinnen zu vertretende Unterrichtsausfälle begründen keinen Anspruch auf Rückzahlung des Entgelts oder Nachholen der ausgefallenen Stunden.
6. Vereinbarungen mit Lehrerkräften haben keine Rechtskraft.
7. Aus organisatorischen Gründen notwendig werdende Änderungen der Unterrichtsentgelte während des Schuljahres, z.B. durch Vergrößerung oder Verkleinerung der Gruppe, müssen vom Zahlungspflichtigen getragen werden, bzw. kommen ihm zugute.
8. Die mit der Anmeldung erhobenen Daten werden in der elektronischen Datenverarbeitung der Musikschule Seligenstadt-Hainburg-Mainhausen e.V. gespeichert und in Papierform verwahrt. Vor- und Familienname, Telefonnummern, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum des Schülers/der Schülerin gibt die Musikschule an die Lehrkraft zur Anwesenheitskontrolle und vereinfachten Kommunikation weiter. Ein Abgleich der Daten bzw. eine Weitergabe an Dritte findet darüber hinaus nicht statt. Soweit bei Veranstaltungen die Weitergabe persönlicher Daten vorgesehen ist, wird ggf. gesondert darauf hingewiesen.
Seligenstadt, den 20.11.2024
Der Vorstand