Mitglied im Verband deutscher Musikschulen e.V.

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Teilnahmebedingungen

1. Das Schuljahr beginnt am 01. Oktober und endet am 30. September des folgenden Jahres. Die Aufnahme in den Instrumental- und Gesangsunterricht ist jederzeit möglich, sofern ein geeigneter Unterrichtsplatz und -termin zur Verfügung steht. Die ersten vier Unterrichtswochen gelten als zahlungspflichtige Probezeit. Der Unterricht kann jeweils zum 31. März und 30. September gekündigt werden. Kündigungen sind spätestens vier Wochen vor dem Kündigungstermin schriftlich an die Musikschule zu richten. Bei groben Verstößen des Schülers gegen die Hausordnung oder die Teilnahmebedingungen sowie bei fehlender Eignung für das gewählte Unterrichtsfach behält sich die Musikschule ihrerseits ein Kündigungsrecht vor.
Beginn und Laufzeit der Grundkurse werden von der Schulleitung festgelegt. Das Gleiche gilt für Sonderkurse. Eine Kündigung vor dem Kursende ist nur in Ausnahmefällen möglich.

2. Die Musikschule unterrichtet in einem Schuljahr für den Jahresbeitrag 36 Unterrichtseinheiten. Die Ferienordnung der öffentlichen Schulen gilt auch für die Musikschule. Die Unterrichtstage werden durch einen Schuljahresplan geregelt und bekannt gegeben (www.musikschule-seligenstadt.de).

3. Die Entgeltordnung wird vom Vorstand festgesetzt. Die jeweils gültige Fassung ist Teil des Unterrichtsvertrages. Das Entgelt wird monatlich vom Konto des Zahlungspflichtigen per Bankeinzug abgebucht.

4.a Auf das zu zahlende Entgelt für Instrumental-/Gesangsunterricht gewährt die Musikschule eine Ermäßigung von 10 %, wenn innerhalb einer Familie mindestens zwei Unterrichtseinheiten à 45 Minuten oder drei Unterrichtseinheiten à 30 Minuten belegt werden. Belegungen von Erwachsenen finden keine Berücksichtigung.
Besuchen zwei oder mehr Kinder einer Familie den gleichen Grundkurs, so beträgt ab dem zweiten Kind die Ermäßigung 50%.

4.b Bei außerordentlichen Belastungen (z.B. Arbeitslosigkeit) kann eine teilweise Entgeltsbefreiung erfolgen. Der Antrag des Schülers/der Schülerin bzw. der Erziehungsberechtigten muss zusammen mit den entsprechenden Nachweisen schriftlich an den Vorstand der Musikschule gerichtet werden. Über den Antrag und die Höhe der Ermäßigung entscheiden der geschäftsführende Vorstand und die Schulleitung. Die Sozialermäßigung ist zeitlich befristet. Unter gegebenen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Verlängerung.

5. Von Schülern zu vertretende Unterrichtsausfälle begründen keinen Anspruch auf Rückzahlung des Entgelts oder Nachholen der ausgefallenen Stunden.

6. Vereinbarungen mit den Lehrern haben keine Rechtskraft.

7. Aus organisatorischen Gründen notwendig werdende Änderungen der Unterrichtsgebühren während des Schuljahres (z.B. Vergrößerung oder Verkleinerung der Gruppe) müssen vom Gebührenzahler getragen werden, bzw. kommen ihm zugute.

8. Die mit der Anmeldung erhobenen Daten werden in der elektronischen Datenverarbeitung der Musikschule Seligenstadt-Hainburg-Mainhausen e.V. gespeichert und in Papierform verwahrt. Vor- und Familienname, Telefonnummern, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum des Schülers/der Schülerin gibt die Musikschule an den Dozenten/die Dozentin zur Anwesenheitskontrolle und vereinfachten Kommunikation weiter. Ein Abgleich der Daten bzw. eine Weitergabe an Dritte findet darüber hinaus nicht statt. Soweit bei Veranstaltungen die Weitergabe persönlicher Daten vorgesehen ist, wird ggf. gesondert darauf hingewiesen.

Seligenstadt, den 01. Mai 2018
Der Vorstand